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Photovoltaikanlagen

Errichtung von Photovoltaik- u./o. Solaranlagen

 

Nachdem das Thema "erneuerbare Energie" mittlerweile in aller Munde ist, und die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen zum guten Ton gehört, werden im Merkblatt - welches Sie hier downloaden können - einige Punkte beleuchtet, welche VOR DER ERRICHTUNG zu berücksichtigen gilt.

Photovoltaik – gesetzliche Bestimmungen

Derzeit herrscht eine sehr große Nachfrage hinsichtlich der Errichtung von Photovoltaikanlagen sowie der Aufstellung von Batteriespeichern.

Leider wird dabei immer wieder außer Acht gelassen, dass auch diese Anlagen den Bestimmungen der Bebauungspläne und des Baugesetztes unterliegen und entsprechende Mitteilungen bzw. Genehmigungen erfordern.

 

Photovoltaikanlagen sollen möglichst parallel zum Dachfirst und bestmöglich in die Dachhaut eingebunden werden. Die Photovoltaikmodule sollen zu den Dachkanten (First, Traufe, Ortgang, Attika) einen Abstand von jeweils min. 1,0 m haben. Eine Aufständerung von PV-Modulen ist nur eingeschränkt auf Flach- und Pultdächern möglich und immer einzeln auf Ausführbarkeit zu prüfen. Aufgrund des Straßen-, Orts-, und Landschaftsbilds sind freistehende, mit schwenkende Photovoltaik-Mast-Anlagen kaum bewilligungsfähig.

 

Gemäß Steiermärkischen Baugesetz sind Solar- und Photovoltaikanlagen bis zu einer Brutto-Fläche von insgesamt nicht mehr als 400 m² (siehe Stmk BauG §21 Abs. 1 lit. 2o) und die stationäre Aufstellung von Batterieanlagen mit einem Energieinhalt von höchstens 20 kWh (siehe Stmk BauG §21 Abs. 2 lit. 2) meldepflichtige Vorhaben.

 

Meldepflichtige Vorhaben sind vor ihrer Ausführung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen. Dazu müssen Sie uns lediglich Ihre Kontaktdaten, die Grundstücknummer, die Lage am Grundstück (Lageplan) sowie eine kurze Beschreibung mit Angabe der Kollektorfläche bzw. Leistung bekanntgeben. Im Bauamt bekommen Sie auch ein entsprechendes Vorlageformular. Bei stationären Batterieanlagen ist zudem ein Nachweis des Energieinhalts den Unterlagen bei zu legen.

 

Sobald die Anlage größer ist, ist ein herkömmliches Bewilligungsverfahren mit einem dazu befugten Planer erforderlich.

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