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Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ZUR GEMEINDERATSWAHL 2025
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WICHTIGE INFO´S ZUR GEMEINDERATSWAHL
Wahltag: Sonntag, 23. März 2025
Stichtag: Montag, 06. Jänner 2025
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Sprengel 1:
Gemeindeamt Lang, Lang 6, 8403 Lang
Wahlzeit: 07.00 bis 12.00 Uhr
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Sprengel 2:
Gasthaus Draxler, Dexenberg 42, 8403 Lang
Wahlzeit: 08.00 bis 12.00 Uhr
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Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (§ 22 GWO).
Wählbar sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind. Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, sind überdies nur dann in den Gemeinderat wählbar, wenn sie eine schriftliche Erklärung, dass sie nach dem Recht ihres Herkunftsmitgliedstaates nicht in Folge einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben, der Gemeinde vorlegen. In der Erklärung ist auch die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz bzw. der letzte Wohnsitz im Herkunftsmitgliedstaat anzugeben. Bei begründeten Zweifeln am Inhalt der Erklärung kann die Gemeinde die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaates verlangen, mit der bestätigt wird, dass die wahlwerbende Person nach dem Recht dieses Staates wählbar ist (§ 41 iVm. § 42 Abs. 4 GWO).
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Briefwahl: Sie haben auch Anspruch auf die Ausstellung einer Wahlkarte, wenn Sie Ihr Wahllokal am Wahltag nicht besuchen können. Aufgrund des Wahlrechtsänderungsgesetzes ist eine sofortige Stimmabgabe mittels Wahlkarte in Ihrer Gemeinde bei der persönlichen Beantragung bis 21.03.2025, bis 12:00 Uhr möglich.
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Antragstellung Wahlkarte I
a) Anträge ab Wahlausschreibung möglich
b) Anträge:
- Schriftlich (= insbesondere per Internet oder App) bis zum 4. Tag vor dem Wahltag oder 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr (persönliche Übergabe)
BEACHTE: Bei schriftlich gestellten Anträgen kann keine Person mehr als „amtsbekannt“ gelten – Glaubhaftmachung der Identität jedenfalls erforderlich
- mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 12 Uhr
c) Gründe: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, Auslandsaufenthalt, Einschränkung der Mobilität, Unterbringung im Gefangenenhäusern
BEACHTE: Begründung im Antrag zwingend erforderlich
Ausstellung von Wahlkarten II
a) Antragstellung ausschließlich durch wahlberechtigte Person selbst (keine Stellvertretung, keine Bevollmächtigung und kein Erwachsenenvertreter)
b) Glaubhaftmachung der Identität (z.B. Angabe der Passnummer, der Personalausweisnummer oder Führerscheinnummer)
Ihre Wahlkarte beantragen Sie bitte online unter: www.wahlkartenantrag.at
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