Förderungsübersicht der Gemeinde Lang
FAMILIEN- UND JUGENDFÖRDERUNGEN
Kanalgebühr: Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden bei den Einwohnergleichwerten (EGW) zur Hälfte verrechnet.
Die Jugendförderung für eine abgeschlossene Ausbildung wird gefördert in der Höhe von € 70,00 (z.B.: Lehrabschlussprüfung oder Matura) und für besondere Leistungen wird für einen ausgezeichneten Erfolg dieser Betrag auf € 100,00 aufgestockt. Diese Förderung ist eine einmalige Auszahlung und gilt bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und ist nur mittels Online-Formular unter "Jugendförderung" innerhalb einer sechsmonatigen Frist möglich.
BEIHILFEN SCHULVERANSTALTUNGEN
ab dem Schuljahr 2022/23 NEU:
Alle Kinder bis einschließlich 8. Schuljahr unterstützen wir bei Teilnahme an Schulveranstaltungen mit folgende Förderungen:
• Schulland- oder Wienwoche: € 40,00 statt € 30,00 (Auszahlung in Hengistgulden)
• Schulschikurse € 70,00 statt € 40,00 (Auszahlung in Hengistgulden)
SCHULSTART-FÖRDERUNG
Für Volksschulkinder in Lang werden alle Hefte, Stifte,... zu Schulbeginn bezahlt
pro Schüler ca. € 50,00
TAXIGUTSCHEINE ab 1.1.2023
Zur sicheren Heimfahrt von Langer Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren zu den Wochenenden und Feiertagen aus Gralla und Leibnitz.
Gutscheinwert: € 30,00
Selbstkostenbeitrag € 12,00
Gemeindeförderung: € 18,00 pro Gutschein
BABY-GUTSCHEINE
Jedes neugeborene Kind in Lang bekommt eine Kindersicherheitsbox sowie Hengist-Gulden im Wert von
€ 40,00.
WINDELTONNE
Für Neugeborene in den ersten drei Lebensjahren sowie für Pflegebedürftige mit ärztlichem Attest wird die Windeltonne gratis zur Verfügung gestellt.
GEBURTSTAGSGUTSCHEINE
Ab dem 80. Geburtstag bekommen Langer:innen zum runden und halbrunden Geburtstag einen Hengist-Gulden-Gutschein im Wert von € 50,00.
MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN
Die Fahrtrainings beim ÖAMTC Jöß für den Mehrphasenführerschein (B) werden mit € 50,00 gefördert. (Auszahlung in Hengistgulden)
MUSIKFÖRDERUNG
50 % Musikschulförderung je nach gültigem Tarifmodell der Musikschule Lang bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Hauptwohnsitz in Lang
50 % Förderung für musikalische Früherziehung
KURSE DER FEUERWEHRMITGLIEDER
Die fachliche Ausbildung der Feuerwehrmitglieder an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark wird je Kurstag mit einer Aufwandsentschädigung von
€ 30,00 gefördert.
BESAMUNGSZUSCHÜSSE AN LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE
Für folgende Tiere wird von der Gemeinde Lang ein Besamungszuschuss gewährt:
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für Zuchtsauen (€ 8,70 pro Zuchtschwein)
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für Rinder (€ 24,20 pro Rind)
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für Zuchtschafe ( € 5,50 pro Schaf)
NEUE FRIST - BESAMUNGSZUSCHUSS!
Besamungsscheine sind persönlich von 03. Juni bis 16. Juli 2024 im Gemeindeamt abzugeben.
FÖRDERUNG der Tierkadaverentsorgung in der landwirtschaftlichen Urproduktion
Die Entsorgung von Tierkadavern in der landwirtschaftlichen Urproduktion (z.B.: Schweine, Kühe, Schafe, ...) werden mit 25 % der Gesamtkosten gefördert.
Photovoltaikförderung ab 1.1.2023
€ 60,00 pro kWp,
Höchstfördersumme € 300,00
Stromspeicherförderung
€ 100,00 pro kWh,
Höchstfördersumme € 500,00
Solarförderung
€ 40,00 pro m²
Höchstfördersumme € 500,00
Förderung von Wohnraumschaffung
10 % Rückzahlung der Bauabgabe nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige.
FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS
PHOTOVOLTAIKFÖRDERUNG
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Energiespeicher für Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften in der Gemeinde Lang, sofern diese nicht freistehend errichtet werden.
Die Förderhöhe richtet sich nach Leistung der Photovoltaikanlage und der Speicherkapazität des Energiespeichers.
Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird nach kWp berechnet, gefördert werden € 60,00 pro kWp, Höchstfördersumme ist mit € 300,00 (entspricht maximal 5 kWp) festgelegt.
Nur in Ergänzung einer neuen oder bestehende Photovoltaikanlage wird auch eine Förderung für Energiespeicher gewährt. Dieser berechnet sich nach Kilowattstunde (kWh), wobei hier € 100,00 pro kWh gefördert werden, Höchstfördersumme wird dabei mit € 500,00 (entspricht maximal 5 kWh) festgelegt.
Das Ansuchen um Förderung kann somit auch getrennt gestellt werden, z.B. nur für den Speicher als Nachrüstung zur bestehenden PVA - Anlage, oder nur für die Photovoltaikanlage ohne Speicher.
Die Auszahlung erfolgt in Hengist-Gulden nach Verfügbarkeit der Budgetmittel.
Sollten die Budgetmittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sein, wird die Förderung im darauffolgenden Jahr ausbezahlt.
FOLGENDE UNTERLAGEN SIND VORZULEGEN:
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Ausgefüllter Förderantrag
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Rechnungen der Anlage
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Fotos der gesamten Anlage
Förderansuchen sind unter Umwelt-Förderungen herunterzuladen:
FÖRDERANSUCHEN:
PHOTOVOLTAIK,
ENERGIESPEICHER und
SOLARANLAGEN
FÖDERUNGSVORAUSSETZUNGEN
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Voraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder das Gebäude ist ein rechtmäßiger Bestand.
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Sollte keine Benützungsbewilligung vorhanden sein, muss diese innerhalb von 3 Jahren nachgereicht werden, ansonsten verfällt die Förderung.
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Weiters wird pro Liegenschaft – gleichgültig ob Privat-, Gewerbe- oder landwirtschaftliche Liegenschaft mit eigener Hausnummer nur eine Photovoltaikförderung oder ein Energiespeicherförderung gewährt.
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Förderbar max. 1 Jahr nach Rechnungslegung (Schlussrechnung)
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Auf der Rechnung sind verpflichtend Arbeitstunden und Materialkosten anzuführen
SOLARFÖRDERUNG
Die Fördersumme einer Solaranlage wird nach m2 berechnet, gefördert wird € 40,00 pro m2, Höchstfördersumme € 500,00. Vorraussetzung für die Förderung ist eine rechtskräftige Benützungsbewilligung für das mit der jeweiligen Anlage versehene Gebäude oder das Gebäude ist ein rechtmäßiger Bestand. (Auszahlung in Hengistgulden)
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Verfügbarkeit und Budgetmitteln diese Förderung ausbezahlt wird.
Sollten die Budgetmittel für das laufende Jahr ausgeschöpft sein, wird die Förderung im darauffolgenden Jahr ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt in Hengist-Gulden.
FÖRDERUNG HOLZHEIZUNGEN
FÖRDERUNG ZUR WOHNRAUMSCHAFFUNG
10 % Rückzahlung der Bauabgabe als Förderungen für Wohnraumschaffung nach Erteilung der Benützungsbewilligung.
Für die Ausbezahlung der Förderung muss nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. Fertigstellungsanzeige ein formloses Ansuchen bei der Gemeinde Lang gestellt werden.
FÖRDERUNGEN & DOWNLOADS
ANSUCHEN UM JUGENDFÖRDERUNG
Die Jugend ist unsere Zukunft!
Der Gemeinde ist es wichtig, die heranwachsende Generation früh genug für die Gemeinschaft zu begeistern. Wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung, denn nur eine ausgebildete Jugend hat das starke Fundament um unsere Zukunft zu bauen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat einstimmig ein neues Modell der Jugendförderung erarbeitet und beschlossen.
Ab dem Jahr 2023 gibt es für eine abgeschlossene Ausbildung € 70,00 Jugendförderung. Als Anerkennung für besondere Leistungen wird für einen ausgezeichneten Erfolg dieser Betrag auf € 100,00 aufgestockt.
Voraussetzungen:
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Nur die einmalige Auszahlung der Förderung
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Förderung bis zum 21. Geburtstag
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Die Konkretisierung der Fachhochschulen wie folgt:
AHS, BHS, BMS, Fachhochschulen, Lehrabschluss (laut Lehrberufsliste),
Kolleg (2 Jahre und zuvor Matura), Meisterabschluss, Bachelor
Ausgeschlossen: Unternehmerprüfung, Finanzbuchhalter oder gleichwertige
Ausbildung
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Die 6 monatige Frist der Antragstellung ab Zeugnis/Prüfung der Förderung
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Zum Zeitpunkt der positiv abgeschlossenen Prüfung muss der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Lang gelegen sein.
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Die Einreichung der Antragsstellung erfolgt ausschließlich über die Homepage
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Verfügbarkeit der Budgetmitteln diese Förderung ausbezahlt wird.
Wir wünschen unseren Jugendlichen weiterhin viel Erfolg auf ihrem Bildungsweg!
VEREINSFÖRDERUNG 2025
Alle Vereine mit einer Vereinsregisternummer haben die Möglichkeit bis Ende September um eine Vereinsförderung anzusuchen. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr.
Kriterien für die Vereinsförderung
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gilt nur für örtliche Vereine
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Verein besitzt Vereinsstatuten und weist Aktivitäten für die Gemeindebevölkerung auf
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Förderung dient zur Förderung des Vereinslebens
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politische Vereine, Jagdvereine und Agrargemeinschaften sind ausgenommen
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separate Behandlung von überregionalen Vereinen
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die Auszahlung findet im Jänner des darauffolgenden Jahres statt
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Höhe pro Verein € 300,00 per Überweisung
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bei einer laufenden Vereinsförderung über € 300,00, darf keine Förderung angesucht werden
Die Anträge können direkt per Mail gestellt werden: gde@lang.gv.at