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Amtstafel

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang. 

Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat

Verordnung: Widmung als öffentliche Verkehrsfläche bzw. Erklärung zur öffentlichen Straße der Grundstücke Nr. 91/1, 91/19 und 91/18 KG 66137 Langaberg

Verordnung: Überführung ins öffentliche Gut EZ 50000, KG 66127 Jöß, Aufnahme ins Straßenverzeichnis als Gemeindestraße

KFZ Url Manfred, Errichtung von 2 Container, mündliche Verhandlung  Montag 15.07.2024, ca 14:15 Uhr

Bezirks-Verordnungsblatt - Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade, Warnmeldung der Landwirtschaftskammer Steiermark

Kundmachung des Wahlergebnisses der EU-Wahl vom 09. Juni 2024 der Gemeinde Lang

Auszahlung Jagdpacht: innerhalb der nächsten 6 Wochen beginnend mit 03. Juni 2024 bis 16. Juli 2024 ausschließlich während der Parteienverkehrszeiten

Haussammlung 2024: Steirischer Landesverband der Gehörlosenvereine im Österreichischen Gehörlosenbund vom 01. Mai bis 31. Juli 2024

Bekanntgabe der Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade für das Jahr 2024 in den Weinbaugebieten Vulkanland Steiermark, Südsteiermark und Weststeiermark. Das Dokument ist auch in der Gemeinde vorzufinden.

TERMINÄNDERUNG: Kundmachung Hundekundenachweis Termine 2024

Verordnung der MS Lebring-St. Margarethen - Schulfrei vom 09.09.2024 bis 13.09.2024

Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung

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dauerhafte Kundmachung von Bauverhandlungen im Internet gemäß § 42 Abs 1a AVG

AMTSSIGNATUR

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Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Merkmale der Amtssignatur:

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).

 

Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:

Tel. +43 3182 7108-14 oder E-Mail: gde@lang.gv.at

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:

 

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

 

Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6

Per E-Mail: gde@lang.gv.at

Per Fax: 03182/7108-4

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