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Amtstafel

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang. 

Kundmachung Termine Hundekundenachweis

Kundmachung Indexanpassung Abfallabfuhrgebühren

Kundmachung Indexanpassung Kanalbenützungsgebühren

Wahlkundmachung Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der Gemeinde Lang

Hundekundenachweis Termine 2025

Kundmachung Wahlergebnis Landtagswahl vom 24.11.2024 in der Gemeinde Lang

Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025

Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung

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dauerhafte Kundmachung von Bauverhandlungen im Internet gemäß § 42 Abs 1a AVG

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AMTSSIGNATUR

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Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung

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Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

 

Merkmale der Amtssignatur:

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).

 

Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

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Elektronische Signaturprüfung

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

 

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:

Tel. +43 3182 7108-14 oder E-Mail: gde@lang.gv.at

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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:

 

Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:

 

Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6

Per E-Mail: gde@lang.gv.at

Per Fax: 03182/7108-4

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