Amtstafel
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Hier finden Sie amtliche Kundmachungen rund um die Gemeinde Lang.
Kundmachung Gemeinderatsbeschluss 1. Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2024
Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal
Verordnung straßenpolizeiliche bewilligte Arbeiten vom 28.10. - 20.12.2024 L602
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde - Wahlsprengel 1, Lang
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde - Wahlsprengel 2, Schirka
Kundmachung Wahlbehörden und dazugehörige Verbotszonen
Kundmachung Einrichtung einer besonderen Wahlbehörde
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen, Lang
Kundmachung Mitglieder der Wahlbehörde und Vertrauenspersonen, Schirka
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2024/2025
Kundmachung - Ausschreibung der Wahl des Landtages Steiermark
Kundmachung - Wahlergebnis Nationalratswahl 2024 - Gemeinde Lang
Bauverhandlungen und Kundmachungen zur straßenrechtlichen Verhandlung
AMTSSIGNATUR
Kundmachung Amtssignatur & Rechtsmitteleinbringung
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Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Lang auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gob-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG), dem Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG) und die Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG).
Genauere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Lang gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.
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Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
https://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Lang:
Tel. +43 3182 7108-14 oder E-Mail: gde@lang.gv.at
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Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeinde Lang, 8403 Lang Nr. 6
Per E-Mail: gde@lang.gv.at
Per Fax: 03182/7108-4