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Abwasser & Wasser

KANALBGABENVERORDNUNG

Richtlinie neue Kanalanschlüsse

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Die Hausanschlussleitung von der öffentlichen Abwasserleitung (zumeist Schacht oder Abzweiger) wird je nach Erforderlichkeit bis zum Hausanschluss-Schacht, höchstens jedoch 3,0 Meter in das Privatgrundstück (ab der verhandelten Grundstücksgrenze) des Anschlusspflichtigen auf Kosten der Gemeinde verlegt. Grundsätzlich ist am Ende der von der Gemeinde finanzierten Hausanschlussleitung ein Schacht (Hausanschluss-Schacht für Reinigungszwecke) vorzusehen, wobei die Kosten für diesen Schacht vom Anschlusspflichtigen zu tragen sind. Eine Nichterrichtung des Anschluss-Schachtes bedarf grundsätzlich einer Sondergenehmigung durch die Gemeinde.

 

Die Herstellung der erwähnten Hausanschlussleitung und dem Schacht erfolgt durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma. Ohne Zustimmung der Gemeinde dürfen keine Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz inklusive der Hausanschlussleitung durchgeführt werden.

 

Für alle weiteren Arbeiten ab Ende der öffentlichen Leitung bzw. Hausanschluss-Schacht sind die Kosten vom Anschlusswerber zu tragen. In den öffentlichen Kanal dürfen keine Oberflächen/Dachwässer eingeleitet werden.

 

(Stand: Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2013)

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UNSERE KLÄRANLAGE

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WASSERVERSORGUNG

Die Wasserversorgung durch das örtliche Wassernetz erfolgt durch die Marktgemeinde Lebring - St. Margarethen. Für Neuanschlüsse bitte mit der Marktgemeinde Lebring - St. Margarethen Kontakt aufnehmen und das verlinkte Anschlussformular ausfüllen und gegenzeichnen.

 

Kontakt:

Grazerstraße 1

8403 Lebring 

Tel: 03182 / 24 71 0

Fax: 03182 / 24 71 - 17

E-Mail: info@lebring-st-margarethen.at

Web: www.lebring-st-margarethen.at

 

Amtsstunden

MO: 8:00 – 18:00 Uhr

DI bis FR: 8:00 – 12:30 Uhr

 

Bei Störung der Wasserversorgungsanlage rufen Sie eine der folgenden Nummern an: 

0664/3910455

0664/8469777

0664/8570261

0664/4985110

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Die Kosten und Gebühren finden Sie auf der Homepage unter "Abgaben an die Gemeinde"​.

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