Abwasser & Wasser
KANALBGABENVERORDNUNG
Richtlinie neue Kanalanschlüsse
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Die Hausanschlussleitung von der öffentlichen Abwasserleitung (zumeist Schacht oder Abzweiger) wird je nach Erforderlichkeit bis zum Hausanschluss-Schacht, höchstens jedoch 3,0 Meter in das Privatgrundstück (ab der verhandelten Grundstücksgrenze) des Anschlusspflichtigen auf Kosten der Gemeinde verlegt. Grundsätzlich ist am Ende der von der Gemeinde finanzierten Hausanschlussleitung ein Schacht (Hausanschluss-Schacht für Reinigungszwecke) vorzusehen, wobei die Kosten für diesen Schacht vom Anschlusspflichtigen zu tragen sind. Eine Nichterrichtung des Anschluss-Schachtes bedarf grundsätzlich einer Sondergenehmigung durch die Gemeinde.
Die Herstellung der erwähnten Hausanschlussleitung und dem Schacht erfolgt durch eine von der Gemeinde beauftragte Fachfirma. Ohne Zustimmung der Gemeinde dürfen keine Arbeiten am öffentlichen Kanalnetz inklusive der Hausanschlussleitung durchgeführt werden.
Für alle weiteren Arbeiten ab Ende der öffentlichen Leitung bzw. Hausanschluss-Schacht sind die Kosten vom Anschlusswerber zu tragen. In den öffentlichen Kanal dürfen keine Oberflächen/Dachwässer eingeleitet werden.
(Stand: Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2013)
UNSERE KLÄRANLAGE
WASSERVERSORGUNG
Die Wasserversorgung durch das örtliche Wassernetz erfolgt durch die Marktgemeinde Lebring - St. Margarethen. Für Neuanschlüsse bitte mit der Marktgemeinde Lebring - St. Margarethen Kontakt aufnehmen und das verlinkte Anschlussformular ausfüllen und gegenzeichnen.
Kontakt:
Grazerstraße 1
8403 Lebring
Tel: 03182 / 24 71 0
Fax: 03182 / 24 71 - 17
E-Mail: info@lebring-st-margarethen.at
Web: www.lebring-st-margarethen.at
Amtsstunden
MO: 8:00 – 18:00 Uhr
DI bis FR: 8:00 – 12:30 Uhr
Bei Störung der Wasserversorgungsanlage rufen Sie eine der folgenden Nummern an:
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Die Kosten und Gebühren finden Sie auf der Homepage unter "Abgaben an die Gemeinde"​.